Geänderte Allgemeinverfügung in Amtsblatt Nr. 45

01. Dezember 2022 : Die geänderte Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landshut zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (Amtsblatt Nr. 45) ist ab sofort verfügbar.

Die Allgemeinverfügung zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen aus Amtsblatt Nr. 44 des Landratsamtes Landshut wurde überarbeitet. Die geänderte Fassung ist in Amtsblatt Nr. 45 ab sofort verfügbar. Die Änderung betrifft die Verordnung (EU) 2016/429 zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können das Amtsblatt mit der Änderung (Nr. 45) ab sofort herunterladen.

Zum 1. Dezember 2022 steht außerdem das neue Amtsblatt (Nr. 46) zur Verfügung.