Gesamtbericht ÖPNV (2022)

12. September 2023 : Als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist der Landkreis Landshut dazu angehalten, einmal jährlich seinen Gesamtbericht zu veröffentlichen.

Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schienen und Straßen 2007 ist der Landkreis Landshut als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angehalten, einmal jährlich die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen.

Den Jahresbericht (Berichtsjahr 2022) können Sie hier abrufen.