Landratsamt warnt vor illegaler Müllsammlung
Das Landratsamt Landshut weist darauf hin, dass es sich dabei um eine ungenehmigte und somit illegale Sammlung von Abfällen handelt. Die Behörde appelliert daher an die Bürger, auf solche Aufrufe nicht zu reagieren und diesen Sammlern nichts zu überlassen: Denn solche Aktionen führen nicht zu einer vorschriftsmäßigen Abfallentsorgung.
Sofern ein Sammler per Wurfzettel darum bittet, nur einzelne oder einige wenige Abfall-Fraktionen (zum Beispiel Altkleider und Schuhe) bereitzustellen, sollte – bevor dem Aufruf gefolgt wird – beim Landratsamt Landshut (Telefon 0871 408-3118) nachgefragt werden, ob es sich hierbei um eine genehmigte und damit legale Sammelaktion handelt. Wenn, wie im aktuellen Fall, meist aus Osteuropa kommende Sammler ein umfangreiches Sortiment an gebrauchten Geräten und Waren nachfragen, handelt es sich stets um eine ungenehmigte und unrechtmäßige Sammlung von Abfällen.
Der Landkreis Landshut bietet eine ganze Reihe von legalen und sachgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten für jede Form von Abfällen. Das geschieht vor allem durch die Abholunternehmen, die der Landkreis beauftragt hat (Restmülltonne, Bio-Tonne und Gelber Sack). Zum anderen können die Bürger alle andere Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, in einer der 34 Altstoffsammelstellen ordnungsgemäß entsorgen.
Weitere Infos zur Müllentsorgung
(Teresa Späth, Pressereferentin Landkreis Landshut)