Menschen mit Pflegebedarf im Alltag unterstützen
Menschen mit Pflegebedarf im Alltag zu unterstützen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten – dies ermöglicht das Engagement als ehrenamtlich tätige Einzelperson. Seit dem 1. Januar 2021 können Privatpersonen diese Aufgabe übernehmen und dafür eine Aufwandsentschädigung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von bis zu 131 Euro monatlich erhalten. Zu den Aufgaben ehrenamtlich tätiger Einzelpersonen zählen unter anderem die Begleitung zu Arztterminen oder bei Behördengängen, die Unterstützung beim Einkaufen und Kochen sowie Hilfe im Haushalt, beispielsweise beim Wäschewaschen oder bei der Reinigung der Wohnung.
Voraussetzung für dieses Engagement ist ein Mindestalter von 16 Jahren. Zudem dürfen die Ehrenamtlichen mit der pflegebedürftigen Person weder bis zum zweiten Grad verwandt sein noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Für die Anerkennung durch die Pflegekasse ist außerdem die Teilnahme an einer Schulung mit acht Unterrichtseinheiten gemäß § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG erforderlich.
Eine entsprechende Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG bietet das Landratsamt Landshut in Kooperation mit der Stadt Vilsbiburg und der VHS Vilsbiburg am Dienstag, 13. Oktober 2026, von 9:00 bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der VHS Vilsbiburg am Stadtplatz 30 in 84137 Vilsbiburg an.
Interessierte können sich bis Dienstag, 29. September 2026 bei Elisabeth Strasser, der Seniorenbeauftragten des Landkreises Landshut, telefonisch unter 08703 9073 5149 oder per E-Mail an elisabeth.strasser@landkreis-landshut.de anmelden. Das kostenfreie Schulungsangebot richtet sich in erster Linie an Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis Landshut; die Teilnehmerzahl ist begrenzt.