Jugendhilfeausschuss wird neu gebildet

15. April 2026: Bis 26. April beim Kreisjugendamt melden

Mit dem Wechsel der Wahlperiode wird sich auch die Änderung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Landshut verändern. Für den Zeitraum 2026-2032 hat der Landkreis den Jugendhilfeausschuss neu zu bilden, der sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammensetzt. Der Jugendhilfeausschuss ist das zentrale Gremium der Kinder- und Jugendhilfe auf Landkreisebene. Er befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, berät und beschließt über wichtige Maßnahmen, fördert die Weiterentwicklung bestehender Angebote und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Politik, Fachpraxis und Gesellschaft zusammen. Ziel ist es, die allgemeinen Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und Familien im Landkreis kontinuierlich zu verbessern.

Stimmberechtigte Mitglieder sind neben dem Landrat und den bestellten Kreistagsmitgliedern auch Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Landkreis wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt werden, wobei für jedes Mitglied ist eine Stellvertretung nötig ist. Ihre Erfahrungen, Perspektiven und Ideen tragen dazu bei, die Jugendhilfe in unserem Landkreis bedarfsgerecht, zukunftsorientiert und stetig weiterzuentwickeln.

Die Interessenten der im Bereich des Landkreis Landshut wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere auch die Jugend- und Wohlfahrtsverbände, werden gebeten, sich bis 26. April beim Kreisjugendamt zu melden. Siehe: Interessensbekundung zur Mitgliedschaft am Jugendhilfeausschuss 2026 - 2032

Die Vorgeschlagenen müssen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wählbar sein, wobei es jedoch ausreicht, wenn Wohnsitz, Dienstort oder Arbeitsplatz im Bereich der Stadt oder des Landkreises Landshut liegen. Zu beachten ist, dass ein Mitglied aber immer nur einem Jugendhilfeausschuss angehören kann.