Qualifizierungskurs für Unterstützungsleistungen im Alltag
Die meisten älteren Menschen wollen möglichst lange in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld bleiben, ihren Alltag weitgehend selbstständig bewältigen und soziale Kontakte aufrechterhalten. Ein Schlüssel dazu können „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AUA) sein – für die betroffenen Personen selbst wie auch für ihre pflegenden Angehörigen.
Ehren- aber auch hauptamtliche Kräfte, die bei Dienstleistungsunternehmen angestellt sind, können diese AUA erbringen und damit demenziell erkrankte Menschen und Pflegebedürftige unterstützen und ihre Angehörige entlasten. Die Voraussetzung ist das Absolvieren einer viertägigen Schulung, die am 3., 4., 10. und 11. Juli 2024 im Landratsamt Landshut stattfindet.
In 30 Stunden erwerben die Teilnehmenden die Qualifikation, pflegebedürftige Menschen als nicht-/ehrenamtliche Helfende bei der Bewältigung des Alltags und der Haushaltsführung zu unterstützen. Die Schulung kann im Prinzip Jedermann absolvieren: von Dorfhelfern, ehrenamtlich Helfenden und auch Personen, die bereits in der (privaten) Pflege tätig sind. Der Qualifizierungskurs ist ein Baustein, um vom Landesamt für Pflege als offiziell anerkannter Anbieter zu gelten.
Zwei Drittel der Fortbildungsstunden widmen sich die Kursteilnehmer den Themen „Umgang mit pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen“, „Wie gehe ich mit einem Nachbarn oder Angehörigen, der an Demenz erkrankt ist, um?“, „Wie kann ich am besten mit ihm oder ihr kommunizieren?“ und „Welche Haltung muss ich als Hilfsperson selbst einnehmen, um meiner Rolle gerecht zu werden und keine Grenzen zu überschreiten?“ In einer weiteren Lerneinheit geht es um die Unterstützung bei der Haushaltsführung. Dazu gehören Fragen der Hygiene und Reinigung im Privathaushalt, der Ernährung und Verpflegung sowie der Unfallverhütung.
Gerade bei Pflegegrad I – und hier besteht der größte Unterstützungsbedarf – ist keine „klassische“ Behandlungspflege an sich nötig, denn die Betroffenen können sich grundsätzlich selbst versorgen. Hier kommen stattdessen diese ambulanten Unterstützungsangebote ins Spiel, die durch hauptamtliche Dienstleister oder eben von Ehrenamtlichen, beispielsweise für Hauswirtschaftsleistungen oder Alltagsbegleitung, erfüllt und in Anspruch genommen werden können. Dafür stellt die jeweilige Pflegekasse des Betroffenen ab Pflegegrad 1 einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung, der für solche Leistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden kann.
Verbindliche Anmeldung bis spätestens 13.06.2024:
Elisabeth Strasser, Landkreis-Seniorenbeauftragte
Telefon: 0871 408-2116
E-Mail: elisabeth.strasser@landkreis-landshut.de