Vereinspauschale bis 1. März beantragen
Auch im Jahr 2025 werden zur Förderung der Sportvereine und Schützenvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien vom 05.12.2022, letztmalig geändert am 13.02.2024. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.
Zuwendungsfähig sind rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1). Es wird vorausgesetzt, dass als Bagatellgrenze mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.
Die Übungsleiterlizenzen müssen zum Stichtag 1. März 2025 gültig sein. Aufeinander aufbauende Lizenzen dürfen nicht einzeln bei unterschiedlichen Vereinen eingereicht werden, sondern die Teilung erfolgt im gesamten (siehe Datei Hinweise 2025 im Internet). Sollte dem Verein ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.
Für die Vereinspauschale 2025 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden. Auf unserer Homepage steht alternativ ein pdf-Antrag zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe im Landratsamt eingereicht werden kann.
Unter Formulare und Merkblätter finden Sie die zur Vereinspauschale bereitgestellten Dateien. Wir verweisen insbesondere auf die Hinweise zur Beantragung der Vereinspauschale 2025. Die vollständigen Unterlagen müssen bis 1. März 2025 vorliegen. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Da der Stichtag auf einen Samstag fällt, werden auch Unterlagen berücksichtigt, die am 3. März 2025 eingehen. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl beim Landratsamt Landshut: vereinspauschale@landkreis-landshut.de.