Beraterin und Vertreterin
Seit Juni 2024 ist Katharina Hellmann als Verfahrenslotsin im Kreisjugendamt Landshut tätig und übernimmt dadurch eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Teilhabe und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung getan.
„Als Verfahrenslotsin berate ich junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit einer drohenden oder bereits vorliegenden Behinderung und unterstütze bei der Beantragung von verschiedenen Eingliederungshilfeleistungen. Außerdem kann ich Orientierung im oftmals verwirrenden Hilfesystem geben und an weitere zuständige Stellen weitervermitteln“, berichtet die Sozialpädagogin. „Ich kann Betroffene auch bei der Antragstellung unterstützen und zu weiteren Verfahrensabläufen beraten.“
Dabei arbeitet Hellmann bestärkend und nutzt die bereits vorhandenen Ressourcen der jungen Menschen und deren Familien in der Zusammenarbeit.
Durch die deutschlandweite Einführung der Verfahrenslotsen in den Jugendämtern wird außerdem das Ziel des 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfolgt, die Jugendhilfe inklusiver zu gestalten und die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft mehr in den Fokus der Kinder- und Jugendhilfe zu rücken.
Katharina Hellmann hat bereits vor ihrer Tätigkeit als Verfahrenslotsin im Fallmanagement der Eingliederungshilfe gearbeitet und kennt sich daher gut in diesem komplexen Bereich aus. „Ich freue mich darauf, meine bisher gesammelten Erfahrungen und mein Wissen in die Arbeit mit den Menschen hier in der Region Landshut einfließen zu lassen.“ Hellmann legt großen Wert darauf, mit dem Angebot auch jene Menschen zu erreichen, die sich im Dschungel der Zuständigkeiten überfordert fühlen und durch das Angebot gezielte Unterstützung finden können. Dabei ist auch die Zusammenarbeit mit anderen – bereits bestehenden Angeboten – sehr wichtig, weshalb Hellmann sich intensiv in der Netzwerkarbeit engagiert.
Betroffene junge Menschen und deren Angehörige erreichen die Verfahrenslotsin im Kreisjugendamt Landshut zu den gängigen Öffnungszeiten – Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr - telefonisch unter der 0871/408-4716 oder per E-Mail unter verfahrenslotsin@landkreis-landshut.de.
Die Möglichkeit zur barrierefreien Online-Terminbuchung finden Interessierte hier; Termine sind ab 8. Januar 2025 möglich. Diese bietet jungen Menschen und deren Angehörigen die Option, Termine an einem Vor- oder Nachmittag zu buchen. Ob diese dann online oder persönlich stattfinden, kann individuell abgesprochen werden. Wir bemühen uns, Ihren Terminwünschen entgegenzukommen, behalten uns aber gegebenenfalls Abweichungen in persönlicher Absprache vor.