Klimaschutzkoordination
Ab dem 01.11.2027 ist die Klimaschutzkoordination Bestandteil des Sachgebiets 16 - Gebäudemanagement, Kreiseigener Hochbau im Landratsamt Landshut. Die Klimaschutzkoordination umfasst 20 Wochenstunden. Weitere 19 Wochenstunden sind dem kommunalen Energiemanagement gewidmet. Die Klimaschutzkoordinatorin Sofie Bliemel unterstützt die Kommunen im Landkreis bei der strategischen Verankerung des Klimaschutzes und der Umsetzung klimaschutzrelevanter Maßnahmen. Die Vernetzung aller Akteure des Klimaschutzes soll dazu beitragen Synergieeffekte zu nutzen, Erfahrungen auszutauschen und besonders die kleineren Kommunen personell zu entlasten.
Aufgaben der Klimaschutzkoordination:
- Beratung und Unterstützung der Kommunen bei Klimaschutzmaßnahmen
- Organisation von Netzwerktreffen
- Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
- Vermittlung regionaler Akteure - Vermittlung von Kontakten zu regionalen fachlichen Ansprechpersonen
- Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen
- Unterstützung bei der Entwicklung von Energie- und Treibhausgasbilanzen in den Kommunen
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Förderkennzeichen: 67K34108
Bewilligungszeitraum: 01.11.2026 bis 31.10.2030
Nationale Klimaschutzinitiative:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative

Gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2030.
