Häusliche Pflege im Fokus

29. September 2026: Landesseniorenrat Bayern beim Fachaustausch mit Praxis im Landratsamt
Sonja Stuffer (v.l.) und Nancy Birke von der AOK Pflegeberatung, Jelena Milicevic vom Pflegedienst Lena, Gisela Geppert und Ulrike Hüttl vom bayerischen Landesseniorenrat, Dr. Sandra Aschenbrenner vom Pflegestützpunkt Landshut und Nadine Abramowski, Wohnraumberaterin des Landkreises Landshut diskutierten die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung.

Wie werden sich die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung auf Pflegebedürftige, Angehörige und die Pflegestrukturen vor Ort auswirken? Dieser Frage widmete sich ein Fachaustausch im Landratsamt Landshut, bei dem Praxisimpulse aus der Region für die weitere Arbeit des Bayerischen Landesseniorenrats zusammengetragen wurden. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des Pflegestützpunkts Landshut, der AOK-Pflegeberatung, der Wohnraumberatung des Landkreises sowie des ambulanten Pflegedienstes Lena in Geisenhausen. 

Der Landesseniorenrat – beim Fachaustausch vertreten durch Vorstandsmitglied Gisela Geppert und Delegierte Ulrike Hüttl – soll die Erfahrungen und Einschätzungen aus der Praxis in seine Positionspapiere und die weitere pflegepolitische Diskussion einbringen. Sie bilden zudem eine wichtige Grundlage für Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium, zu denen der Landesseniorenrat eingeladen wird. 

Kritisch diskutierten die Teilnehmenden vor allem die geplante Einführung einer zusätzlichen „Pflegebegleitung“. In der Region gebe es bereits etablierte, vernetzte und gut funktionierende Beratungsstrukturen – von den verpflichtenden Beratungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bis zur umfassenden präventionsorientierten Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. 

Bisher müssten Pflegegeldempfänger in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nachweisen und könnten neutrale und kostenfreie individuelle Beratung durch die Pflegekassen, einen Pflegestützpunkt oder landesrechtlich unterschiedliche Beratungsstellen erhalten. 

„Dies soll nun geändert werden. Dabei vermischen sich Kontrolle mit Leistungskürzung und Beratung und Begleitung auf eine ungute Weise“, so Dr. Sandra Aschenbrenner vom Pflegestützpunkt Landshut. Die geplante neue Berufsgruppe der „Pflegebegleiter“ könne das bestehende System aus Pflegediensten, Pflegestützpunkten, Pflegeberatern und weiteren Beratungsangeboten für Betroffene und Angehörige noch unübersichtlicher machen, so die Teilnehmerinnen übereinstimmend. 

Auch die geplante Neuordnung des bisherigen Entlastungsbetrags wurde thematisiert. Der aktuelle PNOG-Entwurf sieht vor, den bisherigen Betrag von bis zu 131 Euro monatlich in ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro umzuwandeln. 

Aus der Praxis kam die Anregung, dieses Budget auch für die Tagespflege nutzbar zu machen. Zudem sollte die Tagespflege möglichst frühzeitig zugänglich sein. Angeregt wurde daher, auch Menschen mit Pflegegrad 1 einzubeziehen. So könnten soziale Kontakte, Aktivierung und Beschäftigung gefördert und die vorhandene Selbstständigkeit möglichst lange erhalten werden. 

Die gesammelten Praxisimpulse werden nun über den Bayerischen Landesseniorenrat in die weitere Diskussion über die geplante Pflegereform eingebracht. „Damit sollen die Erfahrungen der Menschen Gehör finden, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen täglich beraten, begleiten und versorgen.“, so Geppert.