Warnung vor illegaler Müllsammlung

26. März 2024: Dem Aufruf nicht folgen

In den vergangenen Tagen sind im Gemeindebereich Neufahrn Flugzettel an die Haushalte verteilt worden, mit denen eine Müllsammlung für Dienstag, 26. März 2024 angekündigt wurde. 

Das Landratsamt Landshut weist darauf hin, dass es sich dabei um eine ungenehmigte und somit illegale Sammlung von Abfällen handelt. Die Behörde appelliert daher an die Bürger, auf solche Aufrufe nicht zu reagieren und diesen Sammlern nichts zu überlassen: Denn solche Aktionen führen nicht zu einer vorschriftsmäßigen Abfallentsorgung. 

Sofern von einem Sammler per Wurfzettel gebeten wird, nur einzelne oder einige wenige Abfall-Fraktionen (zum Beispiel Altkleider und Schuhe) bereitzustellen, sollte – bevor dem Aufruf gefolgt wird – beim Landratsamt Landshut (Telefon 0871 408-3118) nachgefragt werden, ob es sich hierbei um eine genehmigte und damit legale Sammelaktion handelt. Wenn, wie im aktuellen Fall, meist aus Osteuropa kommende Sammler ein umfangreiches Sortiment an gebrauchten Geräten und Waren nachfragen, handelt es sich stets um eine ungenehmigte und unrechtmäßige Sammlung von Abfällen.

Der Landkreis Landshut bietet eine ganze Reihe von legalen und sachgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten für jede Form von Abfällen. Das geschieht vor allem durch die Abholunternehmen, die der Landkreis beauftragt hat (Restmülltonne, Bio-Tonne und Gelber Sack). Zum anderen können die Bürger alle andere Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen, in einer der zahlreichen Altstoff-Sammelstellen (in jeder Landkreis-Gemeinde) ordnungsgemäß entsorgen. Zudem führt der Landkreis Landshut gemeinsam mit professionellen Abfall-Beseitigungsfirmen jedes Jahr mehrere Problemmüll-Sammelaktionen durch.