Erweiterter Katastrophenschutz

Für die besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfalle drohen, stellt der Bund zusätzliche Ausrüstung für friedensmäßig bereits vorhandenen Katastrophenschutz-einheiten bereit, finanziert deren Unterhalt sowie notwendige zusätzliche Ausbildung. Der Bund wird künftig im erweiterten Katastrophenschutz keine festen Strukturen mehr vorgeben, vielmehr erhalten die Länder die Ausrüstung und Mittel zur freien Verteilung. Den Ländern obliegt es dann, die Ausrüstung an friedensmäßig vorhandenen Gefahrenschwerpunkten zu stationieren.

 

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