Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen; in vielen Fällen werden Emission- oder Immissionsmessungen veranlasst.
Als Beispiele kommen in Fragen:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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|  | 08703/9073-4312 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de | ||
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                                    Funktionen dieser Person
                                        
                                 | |||||
|  | 08703/9073-4313 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de | ||
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                                    Funktionen dieser Person
                                         
                                                Stellvertretende Sachgebietsleiterin: 
                                                    
                                                        
                                                        Überwachung und Erlass von Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
                                                    
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Landratsamt Landshut
                                
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                                                08703 9073-4311
                                            
                                            
                                    
                            
                                Öffnungszeiten
                            
                            
                                
                                        
                            
                        
                    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.
 
                 
 
