Messungen zur Ermittlung von Lärmimmissionen
Wir haben die Möglichkeit, bei Beschwerden über Lärmbeeinträchtigungen in besonderen Fällen die Höhe des Schallpegels durch Messung festzustellen.
Ansprechpartner
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08703/9073-4333 | 303 | Anton.Sigl@Landkreis-Landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Messungen zur Ermittlung von Lärmimmissionen
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Dipl.-Ing. (FH)
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08703/9073-4334 | 303 | Ute.Stroeer@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Messungen zur Ermittlung von Lärmimmissionen
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Telefon:
08703 9073-4311
Öffnungszeiten
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