Bekanntmachung - Genehmigungsbescheid für Windenergieanlagen im Markt Essenbach

25. Juni 2026: Bekanntmachung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Markt Essenbach

Bekanntmachung des Landratsamtes Landshut vom 25.06.2026

Az: 43-0122-2025-IMMG

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Genehmigungsbescheid nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen Nordex N175/6.X (Delta 4000) mit einer Nennleistung von je 6.800 kW, Rotorblatttyp NR87.5-1, Turbolenzkategorie IEC 61400-1, Gesamthöhe über Grund jeweils 266,50 m auf den Flurnummern 221, 114, 145, 122, 129 der Gemarkung Oberwattenbach und 231/8, 233 der Gemarkung Mettenbach, Markt Essenbach;

Der vom Landratsamt Landshut erlassene Bescheid vom 24.06.2026, Az. 43-0122-2025-IMMG, wird hiermit gemäß § 21a Abs. 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Sätze 2 bis 6 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung beinhaltet den verfügenden Teil des Bescheides sowie die Rechtsbehelfsbelehrung.

Der verfügende Teil des Bescheides bestimmt:

  1. Der Windpark Essenbach Betreibergesellschaft GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Dr. Alan Drew, nachstehend als Genehmigungsinhaber bezeichnet, wird nach Maßgabe der folgenden Nebenbestimmungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb eines Windparks, bestehend aus sieben Windenergieanlagen an den oben genannten Standorten in Essenbach erteilt.

  2. Das gemeindliche Einvernehmen wird ersetzt nach Art. 67 BayBO i. V. m. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB und die nach § 13 BImSchG in die nach Ziffer 1 erteilte Genehmigung nach § 4 BImSchG miteingeschlossene bauaufsichtliche Genehmigung nach Art. 55 Abs. 1 BayBO erteilt.

  3. Die luftfahrtrechtlichen Zustimmungen nach § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) werden für die gegenständlichen sieben Windenergieanlagen an den beantragten Standorten und bis zu den aufgeführten Höhen laut Ziffer 5 erteilt.

  4. Die denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayDSchG wird erteilt.

  5. Die Genehmigung gilt für folgende Windenergieanlagen Nordex N175/6.X (Delta 4000) mit einer Nennleistung von je 6.800 kW, Rotorblatttyp NR87.5-1, Turbolenzkategorie IEC 61400-1:
Name Koordinaten Höhe ü. Grund Gesamthöhe ü. NN Fl.Nr. Gemarkung
WEA 1 12°13'25,2730" O 48°38'51,1715" N 266,50 m 734,02 m 221 Oberwattenbach
WEA 2 12°14'00,4257" O 48°38'59,6438" N 266,50 m 739,20 m 114 Oberwattenbach
WEA 3 12°14'31,7340" O 48°38'56,9165" N 266,50 m 748,98 m 231/8 Mettenbach
WEA 4 12°13'21,0802" O 48°39'06,8926" N 266,50 m 728,22 m 145 Oberwattenbach
WEA 5 12°13'54,7729" O 48°39'18,2665" N 266,50 m 718,81 m 122 Oberwattenbach
WEA 6 12°14'24,7814" O 48°39'15,8029" N 266,50 m 727,33 m 233 Mettenbach
WEA 7 12°13'32,4446" O - 48°39'29,2263" N 266,50 m 722,61 m 129 Oberwattenbach

Der Genehmigungsbescheid wurde mit Auflagen und aufschiebenden Bedingungen erteilt.

In der Kostenentscheidung wurde bestimmt:

Die Windpark Essenbach Betreibergesellschaft GmbH & Co. KG hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Folgende Rechtsbehelfsbelehrung ist der Entscheidung beigefügt:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim 

Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 34 01 48, 80098 München
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

  • Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

  • Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

  • Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern hat keine aufschiebende Wirkung. Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden kann.

  • § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend.

  • Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch die Zulassungsentscheidung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

 

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind gemäß § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG von Freitag, den 26.06.2026, bis einschließlich Donnerstag, den 09.07.2026 unter folgender Internetseite abzurufen:

Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen im Markt Essenbach

Der Genehmigungsbescheid und seine Begründung können zudem beim Landratsamt Landshut, Sachgebiet 43 Umwelt- und Immissionsschutz, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach, zu den üblichen Dienstzeiten

Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich
Montag 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Donnerstag 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
eingesehen bzw. angefordert werden.

Ansprechpartner am Landratsamt Landshut:
Ludwig Gangkofer, Tel.: 08703/9073-4312

Mit dem Ende der Auslegungsfrist (Ablauf des 09.07.2026) gilt der Bescheid auch Dritten gegenüber als zugestellt.

Mit der Zustellung beginnt der Lauf der Rechtbehelfsfrist. 

Essenbach, den 25.06.2026
Landratsamt Landshut
Umwelt- und Immissionsschutz 

gez. Gangkofer
Sachgebietsleiter