Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für das Schuljahr 2024/2025

01. Oktober 2025: Terminerinnerung für Erstattung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2024/2025

Die Abgabefrist für die Erstattungsanträge der Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2024/2025 endet zum 31.10.2025.
Bitte stellen Sie Ihre Anträge fristgerecht über das Online-Portal myVIA mit der Adresse:              https://schulweg.landkreis-landshut.de/        

Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das Online-Portal im Rahmen des Möglichen; Papieranträge werden nicht angenommen.

Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist; verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Erstattung der Kosten des Deutschlandtickets ist ein Nachweis des Deutschlandtickets sowie ein Beleg für die Abbuchung der Abo-Kosten des jeweiligen Monats erforderlich.

Bitte stellen Sie die Anträge für die Schüler*innen aus dem Landkreis Landshut fristgerecht.

Allgemeine Informationen:

Kostenfreiheit des Schulweges bei weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 11 und Berufsschulen (Teilzeit- bzw. Blockunterricht)

Bei folgenden öffentlichen / staatlich anerkannten Schulen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen, sollte die Schüler*in den Wohnort im Landkreis Landshut haben:

  • Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11
  • Wirtschaftsschulen Jahrgangsstufe 11
  • Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11
  • Fachoberschulen ab Jahrgangsstufe 11
  • Berufsoberschulen ab Jahrgangsstufe 11
  • Berufsschulen bei Teilzeit- bzw. Blockunterricht

Voraussetzungen:

  • Antragsstellung bis spätestens 31.10.2025 über das Online-Portal myVia                  
  • Besuch der nächstgelegenen Schule
  • bei Berufsschulen: Besuch der Sprengelschule
  • Schulweg von mehr als drei Kilometern
  • Eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt nur, soweit die jeweils aktuell gültige Familienbelastungsgrenze überschritten wird.

Ausschlussfrist ist der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres

Dies bedeutet, die Erstattungsanträge sind bis spätestens 31.10.2025 für das vorangegangene Schuljahr für das Schuljahr 2024/2025 beim Landratsamt Landshut über das Online-Portal myVia einzureichen.