Vereinspauschale bis 2. März beantragen
Auch im Jahr 2026 werden zur Förderung der Sportvereine und Schützenvereine Haushaltsmittel vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt. Für die Vereine aus dem Landkreis ist das Landratsamt Landshut zuständig. Bitte beachten Sie die neue Adresse: Landratsamt Landshut, Sachgebiet 20, Josef-Neumeier-Allee 1, 84051 Essenbach.
Die allgemeinen Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale sind in den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern festgelegt. Zuwendungsfähig sind rechtsfähige, gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und sie müssen geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein. Die Bagatellgrenze liegt bei mindestens 500 Mitgliedereinheiten.
Aufeinander aufbauende Lizenzen dürfen nicht einzeln bei unterschiedlichen Vereinen eingereicht werden, sondern die Teilung erfolgt im gesamten (siehe Datei „Hinweise 2026“ im Internet). Sollte dem Verein ein neuer Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegen, so ist dieser ebenfalls beizulegen.
Für die Vereinspauschale 2026 steht ein pdf-Antrag im Internet zum Download zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe am Landratsamt eingereicht werden kann. Auch die Möglichkeit des Online-Antrags besteht weiter, jedoch unterscheidet diese sich vom Vorjahr.
Nähere Informationen vor allem auch im Zusammenhang mit dem neuen Online-Antragsverfahren erhalten Sie unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V. Wir verweisen insbesondere auf die Hinweise zur Beantragung der Vereinspauschale.
Die vollständigen Unterlagen müssen bis 2. März 2026 vorliegen. Es handelt sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Frau Kölbl beim Landratsamt Landshut (vereinspauschale@landkreis-landshut.de).