Wunschkennzeichen
Die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Landshut bietet allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Landshut die Möglichkeit, sich jederzeit online ihr Wunschkennzeichen auszusuchen und zu reservieren.
Folgende Buchstaben- und Nummernkombinationen stehen zur Verfügung:
- LA-AA100 bis LA-ZZ999 und LA-B/F/G/I/O/Q 1000-9999
- LA-AA5000 bis LA-ZZ9999 (jeweils beginnend mit 5000)
- LA-B/F/G/I/O/Q 100-999 für Motorräder
- ROL-AA 1 bis ROL-ZZ 999 und ROL-B/F/G/I/O/Q 1-9999
- VIB alle Kombinationen außer VIB-B/F/G/I/O/Q 1-9999
- MAI-B/F/G/I/O/Q 1-9999
- MAL-B/F/G/I/O/Q 1-9999
Bitte beachten Sie, dass die hier angebotene Reservierung von Wunschkennzeichen ausschließlich für Bürger des Landkreises Landshut möglich ist. Sollten Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Landshut haben können Sie Ihr Wunschkennzeichen unter www.landshut.de im Bereich "Bürgerservice" reservieren.
Bitte beachten Sie die abweichenden Anschriften und Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde >>>
Bedingungen für die Online-Reservierung:
- Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass ein Kennzeichen (ggf. einschließlich des Saisonzeitraums und/oder dem "H" für ein Oldtimer- bzw. dem "E" für ein Elektrokennzeichen) nicht mehr als acht Stellen haben darf. Das "H", das "E" oder der Saisonzeitraum sind kein Kennzeichenbestandteil. Sie können, je nach gewünschter Kombination, jedes beliebige Kennzeichen mit max. 7 bzw. 6 Stellen reservieren und dann als H-, E- oder/und Saisonkennzeichen verwenden.
Ein Motorradkennzeichen kann nicht für ein anderes KFZ verwendet werden, wohl aber ein "normales"Kennzeichen (ausgenommen Kombinationen mit zwei Buchstaben und vier Ziffern) für ein Motorrad (Breite dann 28 bzw. 22 cm).
Für die Altkennzeichen sind, da hier genügend kurze Nummernkombinationen vorhanden sind, keine separaten (schmaleren) Motorradkennzeichen im Auswahldialog definiert. Für die Vergabe eines schmäleren Kennzeichens sind Kombinationen zu wählen, die nach dem Unterscheidungskennzeichen (ROL, ...) nicht mehr als vier Stellen haben (z. B. ROL-B123 oder VIB-AB12). Voraussetzung hierfür ist immer die Anfertigung eines sog. "neuen Kraftradkennzeichens" (mit kleiner Schrift).
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 180 Tage) bei der Kfz- Zulassungsbehörde beantragt wird.
Wir weisen Sie darauf hin, dass aus der Reservierung des Wunschkennzeichens keine Ansprüche gegen das Landratsamt Landshut abgeleitet werden können.
Nach der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr" (GebOSt) muss die Zulassungsbehörde für die Zuteilung eines vorher reservierten Wunschkennzeichens eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € (10,20 € Wunschkennzeichen und 2,60 € Vorwegzuteilung) erheben. Bei Zulassung des Fahrzeuges am Tage der Reservierung entfällt die Gebühr von 2,60 €.
Wichtige Hinweise:
Die Reservierung des Kennzeichens nach der Außerbetriebsetzung zur Wiederzulassung des (selben) Fahrzeugs ist online nicht möglich. Diese ist nur sofort bei der Außerbetriebsetzung oder, wenn diese in einer auswärtigen Zulassungsbehörde erfolgt ist, am Tag der Außerbetriebsetzung telefonisch oder per Mail möglich.
Eine Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des künftigen Fahrzeughalters möglich. Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und selbstverständlich vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen bearbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes kommen zur Anwendung. Nach erfolgter Wunschkennzeichenvergabe (Zulassung) werden die Daten gelöscht.
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Ich akzeptiere diese Bedingungen und habe die Hinweise zur Kenntnis genommen. |
Sollten Sie noch zusätzliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre KFZ-Zulassungsstellen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0871/408-1820 | Zulassung Ergolding | zulassung@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
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