Vorbeugender Brandschutz

Unter den vorbeugenden Brandschutz fallen alle Maßnahmen, die der Verhütung eines künftigen, noch nicht konkret erkennbaren Schadenfeuers dienen. Neben dem vorbeugenden baulichen Brandschutz sind noch zu nennen:

  • die Durchführung der Feuerbeschau durch die Gemeinden
  • die Stellung von Sicherheitswachen bei Festveranstaltungen durch die Feuerwehren
  • die Aufklärung der Bevölkerung über Brandverhütungsmaßnahmen
  • die Prüfung, ob an einem Objekt genügend Feuermelder und Feuerlöscher vorgehalten werden
  • die Mitwirkung der Feuerwehren bei einer Durchführung von Alarmproben, z. B. in Schulen oder sonstigen Sammelunterkünften

Ansprechpartner

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Gläser, Doreen
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