Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung I 
  • Eigentumsnachweis bei erst erworbenen Fahrzeugen
  • Nach Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung und Aufbietung des Kfz-Briefes ist eine Sperrfrist (mindestens zwei Wochen + ein Arbeitstag) vor der Ausstellung des Ersatzdokumentes abzuwarten.
  • Eidesstattl. Erklärung über den Briefverlust (sofern nicht vor einem Notar abgegeben): 30,70 €

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