Schießerlaubnis für Gehegewild

Zum Abschuss bzw. Betäuben von Gehegewild ist auch für Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen eine Schießerlaubnis erforderlich. Voraussetzung ist u. a., dass das Gehege als solches genehmigt ist, die Sachkunde z. B. als Jäger oder durch eine Sachkundeprüfung für Gehegewildhalter nachgewiesen ist und ausreichender Versicherungsschutz besteht. Für das Betäuben ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung gem. § 5 Abs. 1 Tierschutzgesetz zu beantragen (Sachkundenachweis erforderlich).

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen/Betäuben von Gehegewild

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-3015
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.