Begleitetes Fahren ab 17

Für unsere Dienstleistungen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.

Die Begleitpersonen können nur in die Prüfbescheinigung (die anstelle des Führerscheines ausgehändigt wird) eingetragen werden, wenn sie
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen (Klasse 3 oder B)
  • ein gültiges Führerscheindokument haben und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der reguläre Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate auch ohne Begleitperson.

An Kosten entstehen neben den normalen Kosten für die Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis zusätzlich:

€ 2,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde) bzw.
€ 7,70 (wenn der Führerschein der Begleitperson nicht vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde)
€ 7,70 für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Brunner, Anita
08703/9073-3347 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3347
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Begleitetes Fahren ab 17
Fuchs, Nicole
08703/9073-3337 231
Kontakt
Zimmer: 231
Telefon: 08703/9073-3337
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Begleitetes Fahren ab 17
Halwax, Andrea
08703/9073-3332 228
Kontakt
Zimmer: 228
Telefon: 08703/9073-3332
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Begleitetes Fahren ab 17
Hölzl, Stefanie
8703 9073-3335 229
Kontakt
Zimmer: 229
Telefon: 8703 9073-3335
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Begleitetes Fahren ab 17
Stelzl, Sonja
08703/9073-3339 230
Kontakt
Zimmer: 230
Telefon: 08703/9073-3339
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Begleitetes Fahren ab 17

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-3315
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.