Jugendhilfe im Strafverfahren
- Stellungnahme gegenüber dem Jugendgericht zur Entwicklung und zum sozialen Umfeld des Jugendlichen bzw. heranwachsenden Straftäters unter Berücksichtigung erzieherischer und sozialer Gesichtspunkte
- Betreuung der angeklagten jungen Menschen während des Gerichtsverfahrens
- Durchführung von Betreuungseinweisungen, sowie Einteilung und Überwachung der Auflagen
- Planung und Organisation von sozialen Trainingskursen; Täter-Opfer-Ausgleich
Kreisjugendamt - Jugendhilfe im Strafverfahren
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