Überwachung von Tierhaltungen
Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz greift das Veterinäramt ein. Tierschutzbeschwerden aus der Bevölkerung werden ernst genommen und ihnen wird nachgegangen. Damit der Amtstierarzt bzw. die Amtstierärztin einer Beschwerde gezielt nachgehen kann, werden detaillierte Angaben über die Verstöße unbedingt benötigt. Die Amtstierärztin/der Amtstierarzt ordnet im Bedarfsfall neben den Ahndungsmaßnahmen wie Verwarngeld, Bußgeld oder Strafanzeige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an, wie z. B. Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere, tierärztliche Untersuchung und Behandlung kranker Tiere.
Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen.
Im Übrigen werden Ihre Beschwerden über Missstände in der Tierhaltung wie z. B. Vernachlässigung und Gewalt beim Veterinäramt angenommen und bearbeitet. Informationen zu Tierschutzbeschwerden benötigen wir schriftlich, möglichst mit Benennung von Zeugen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einleiten zu können.
Telefonische Hinweise können nur bei dringender Gefahr für das Leben und Wohl der Tiere bevorzugt bearbeitet werden, wenn ein sofortiges behördliches Einschreiten erforderlich ist.
Dokumentierte und schriftlich übermittelte Berichte sind bei der Bearbeitung von Tierschutzfällen besonders hilfreich und können dem Veterinäramt zugesandt werden. Sie können dazu unser bereitgestelltes Formblatt verwenden.
Für ggf. einzuleitende Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren sind Zeugen erforderlich, geben Sie also bitte Namen und Adresse an, wenn Sie als Zeuge zur Verfügung stehen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dr.
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0871/408-5313 | N 06 | Angela.Glocker@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-5321 | N 05 | Veronika.Beubl@landkreis-landshut.de | ||
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Dr.
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0871/408-5315 | N 06 | Julia.Zipse@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.