Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Landshut hat in seiner Sitzung am 13. März 2025 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur Fortschreibung des Regionalplans Landshut Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft beschlossen.
Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen:
- die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,
- die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden,
- die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind,
- die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und
- die Öffentlichkeit.
Der Entwurf der Regionalplanänderung - einschließlich Begründung und Feststellung zu den Umweltauswirkungen liegt gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG im Landratsamt Landshut zur Einsichtnahme aus.
Auslegungsort:
Landratsamt Landshut, Zimmer 125, Veldener Str. 15, 84036 Landshut
Auslegungszeit:
14. April 2025 bis 31. Mai 2025 während der allgemeinen Dienstzeiten
Download:
Unterlagen Anhörungsverfahren
Umweltbericht Standortbögen
Windenergie
Gleichzeitig sind die Verfahrensunterlagen in das Internet eingestellt und können unter folgenden Adressen heruntergeladen werden:
- auf der Homepage des Regionalen Planungsverbands Landshut: Aktuelle Fortschreibungen - Regionaler Planungsverband Landshut
- auf der Homepage der Regierung von Niederbayern: Regionalplanung - Regierung von Niederbayern
Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.05.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E-Mail: region@landshut.org zu äußern.
Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Landshut verarbeitet.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Auslegungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Absatz 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet.