Änderung mit dem Beitritt zum MVV

16. Dezember 2025: Landkreispass löst Sozialpass ab

Mit dem Beitritt des Landkreises Landshut zum Münchner Verkehrsverbund (MVV) ändern sich auch die Regelungen zum Sozialpass, der bisher verschiedene Personengruppen unter anderem zum Kauf günstigerer Tickets für den ÖPNV berechtigte.

Der Sozialpass läuft, mit all seinen Leistungen über den ÖPNV hinaus, zum Jahresende aus und wir auch nicht mehr erhältlich sein. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Landkreispass in das Portfolio aufgenommen, wobei sich hier einige Änderungen ergeben. Mit dem Landkreis-Pass können künftig keine Einzeltickets mehr erworben werden. Der Landkreispass ermöglicht den Erwerb der MVV-Monatskarte S als Sozialticket. Die Monatskarte S gewährleistet Menschen mit finanziellen Einschränkungen eine kostengünstige und zuverlässige Mobilität.

Den Landkreispass können folgende Personengruppe beantragen: Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem SGB XII), Empfänger von Bürgergeld (nach SGB II), Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Anders als der Sozialpass ermöglicht der Landkreispass ausschließlich den Bezug eines vergünstigten ÖPNV-Tickets – nicht aber die Berechtigung zur Nutzung der Tafeln oder vergünstigter Eintrittspreise.

Wichtig: Da sich die Gruppe der Berechtigten verändert, kann der Sozialpass nicht automatisch zum Landkreispass umgeschrieben, sondern muss neu beantragt werden. Die Beantragung läuft nicht wie bisher über die Gemeinden, sondern zentral über die Sozialhilfeverwaltung am Landratsamt. Der Online-Antrag steht unter folgendem Link zur Verfügung: Landkreispass ➚

Auch im Hinblick auf die Modalitäten zum Erwerb des MVV-Monatstickets S ergeben sich neue Voraussetzungen. So muss ein gültiger Landkreis-Pass des Landkreises Landshut oder Landkreis-Pass eines Verbundlandkreises vorgezeigt werden. Das Ticket gilt in den gewählten Zonen, ist nicht übertragbar und ist nicht gültig Montag bis Freitag von 6.00 bis 9.00 Uhr (Diese Sperrzeit gilt auch in den Schulferien, ausgenommen sind Feiertage, Heiligabend und Silvester).

Ticketinhaber können bis zu drei Kinder von 6-14 Jahren mitnehmen, bei eigenen Kindern und Enkelkindern von 6-14 Jahren ist die Mitnahme nicht begrenzt.

Für eine gültige Fahrberechtigung ist der Lichtbildausweis, der Landkreispass und natürlich die Monatskarte mit der Kontrollnummer vorzuzeigen.