Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV
Hinweis des Landkreises Landshut auf die Vorabbekanntmachungen nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
§ 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Regionalbuslinie 405 von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg.
Vorinformation über den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag (öDA) des Landkreises Landshut über Verkehrsleistungen im Omnibusverkehr:
Der Landkreis Landshut beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Regionalbuslinie 405 von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg im Gebiet des südlichen Landkreises Landshut für den Zeitraum vom 14.02.2026 bis zum 13.02.2031 zu vergeben.
Die Regionalbuslinie trägt die Bezeichnung 405: mit einer Streckenrelation von Velden über Bodenkirchen und Bonbruck nach Vilsbiburg.
Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung auf der Linie 405, welche im südlichen Landkreis Landshut verläuft. Hierzu wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) die Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht.
Nähere Infos:
Vorabbekanntmachung mit ergänzenden Hinweisen
Fahrplan der Regionalbuslinie 405
Technischer Anhang zum Datenüberlassungsvertrag (DÜV) für DEFAS Bayern