Vogelgrippe an den Isarstauseen

04. Februar 2026: Landkreis Landshut bittet um Verständnis und Vorsicht

Im Gemeindegebiet Niederaichbach wurden in den vergangenen zwei Wochen insgesamt vier verendete Höckerschwäne geborgen und virologisch untersucht. Bei allen Tieren wurde das Aviäre Influenzavirus (Vogelgrippe) nachgewiesen. Auch aus dem benachbarten Landkreis Freising werden weiterhin vermehrt verendete Schwäne gemeldet. Vor diesem Hintergrund ist von einem anhaltenden Geschehen der Aviären Influenza im Bereich der Isarstauseen auszugehen. 

Beim Landratsamt Landshut gehen derzeit vermehrt Meldungen über tote oder festgefrorene Schwäne ein. Nach fachlicher Bewertung handelt es sich hierbei meist nicht um festgefrorene Tiere, sondern um Schwäne, die sich infolge der Erkrankung im Endstadium befinden und bereits verendet sind oder im Sterben liegen. 

Die Bergung verendeter oder sterbender Tiere ist unter den derzeitigen Witterungsbedingungen mit erheblichem Aufwand und erhöhten Gefahren verbunden. In vielen Fällen ist ein Einsatz ausschließlich unter Einbindung des Technischen Hilfswerks und unter Nutzung von Booten möglich. Aus Gründen der Einsatz- und Arbeitssicherheit kann eine zeitnahe Bergung daher nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Der Schutz der eingesetzten Kräfte hat hierbei Vorrang. 

Der Landkreis Landshut bittet die Bevölkerung um Verständnis, dass es infolge der aktuellen Situation zu einem gehäuften Auftreten verendeter Schwäne kommen kann und dass diese aus einsatzbedingten Gründen zeitweise im Gewässer oder im Uferbereich verbleiben müssen. 

Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass tote oder offensichtlich erkrankte Tiere nicht berührt werden dürfen. Hunde sind im Bereich der betroffenen Gewässer anzuleinen, um einen Kontakt mit verendeten Tieren zu vermeiden. Feststellungen entsprechender Tiere können weiterhin gemeldet werden, wobei ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten ist. 

Durch die Beachtung dieser Hinweise kann ein Beitrag zur Eindämmung der Aviären Influenza sowie zum Schutz von Mensch und Tier geleistet werden.