Umgang-, Sorgerechtsberatung, Namensänderung

Das Jugendamt wirkt in allen Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit.

Das Jugendamt wird durch das Familiengericht über den Antrag eines Elternteils informiert. Die Mitarbeiter/Innen des Jugendamtes nehmen telefonisch Kontakt mit den Eltern auf und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin. Bereits in diesen Gesprächen soll nach möglichen einvernehmlichen Lösungen gesucht werden. In der Regel wird auch mit den Kindern gesprochen.
Im gerichtlichen Anhörungstermin berichtet das Jugendamt über die Gespräche und die erzielten Ergebnisse.
Sofern spezielle Hilfestellungen (z. B. therapeutische Unterstützung) für die betroffenen Kinder notwendig sind, erfolgt eine Beratung hinsichtlich geeigneter Fachstellen.

Kreisjugendamt - Umgang-, Sorgerechtsberatung, Namensänderung

AdresseKreisjugendamt - Umgang-, Sorgerechtsberatung, Namensänderung
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-5418
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.