Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen
Schülerbeförderung für Schüler weiterführender Schulen; Ausstellung von Ersatzkarten
Antrag auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für das Schuljahr 2024/2025
Terminerinnerung für Erstattung der Fahrtkosten für das Schuljahr 2024/2025
Die Abgabefrist für die Erstattungsanträge der Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2024/2025 endet zum 31.10.2025.
Bitte stellen Sie Ihre Anträge fristgerecht über das Online-Portal myVIA mit der Adresse: https://schulweg.landkreis-landshut.de/
Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das Online-Portal im Rahmen des Möglichen; Papieranträge werden nicht angenommen.
Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist; verspätete Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Erstattung der Kosten des Deutschlandtickets ist ein Nachweis des Deutschlandtickets sowie ein Beleg für die Abbuchung der Abo-Kosten des jeweiligen Monats erforderlich.
Bitte stellen Sie die Anträge für die Schüler*innen aus dem Landkreis Landshut fristgerecht.
Allgemeine Informationen:
Kostenfreiheit des Schulweges bei weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 11 und Berufsschulen (Teilzeit- bzw. Blockunterricht)
Bei folgenden öffentlichen / staatlich anerkannten Schulen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen, sollte die Schüler*in den Wohnort im Landkreis Landshut haben:
- Gymnasien ab Jahrgangsstufe 11
- Wirtschaftsschulen Jahrgangsstufe 11
- Berufsfachschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Fachoberschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Berufsoberschulen ab Jahrgangsstufe 11
- Berufsschulen bei Teilzeit- bzw. Blockunterricht
Voraussetzungen:
- Antragsstellung bis spätestens 31.10.2025 über das Online-Portal myVia
- Besuch der nächstgelegenen Schule
- bei Berufsschulen: Besuch der Sprengelschule
- Schulweg von mehr als drei Kilometern
- Eine Erstattung der Schülerbeförderungskosten erfolgt nur, soweit die jeweils aktuell gültige Familienbelastungsgrenze überschritten wird.
Ausschlussfrist ist der 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres
Dies bedeutet, die Erstattungsanträge sind bis spätestens 31.10.2025 für das vorangegangene Schuljahr für das Schuljahr 2024/2025 beim Landratsamt Landshut über das Online-Portal myVia einzureichen.
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Schülerbeförderung – Antragsportal - Online-Service - Informationen an Eltern
myVIA - Infos für Eltern
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Schülerbeförderung - Antragsportal - Online-Service - Hinweise
myVIA - Flyer
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Schülerbeförderung - Hinweise zur Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Infoblatt zum richtigen Verhalten beim Busfahren
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Schülerbeförderung - Antragsportal - Online-Service
Anträge für Schülerfahrberechtigung und Erstattung
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Schülerbeförderung - LBO Broschüre Schülerverkehr
Broschüre zu Thema Sicherheit bei der Schülerbeförderung im Schulbus
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | ||
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08703/9073-1736 | 256 | 14548 | Franziska.Dirnberger@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen
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08703/9073-1732 | 256 | 14558 | mona.kellerer@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen
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08703/9073-1733 | 257 | 15714 | Simon.Ossner@landkreis-landshut.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen
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Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.
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