Biotopschutz
Der Biotopcharakter einer Fläche wird durch die Pflanzen und die Standortbedingungen vor Ort bestimmt und hängt nicht zwingend von einer Kartierung (Bestandserfassung) in der Vergangenheit ab. Biotope können sich jederzeit neu entwickeln.
Die Biotopkartierung der Vergangenheit stellt eine Zustandsbeschreibung dar und ist nicht zwingend abschließend.
- Gesetzlich geschützte Biotope :
Feuchtgebiete (Nasswiesen, Feuchtwiesen, Streuwiesen, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Quellen, Feuchtwälder, Bruchwälder, Auwälder, Verlandungsbereiche, naturnahe Flüsse und Bäche), Mager- und Trockenstandorte, Hangwälder
- Hecken, Gehölze, Gebüsche, Feldgehölze
- Röhricht, Schilfflächen
- Tümpel, Kleingewässer
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dipl.Ing. (FH)
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0871/408-4133 | 415 | Carolin.Seethaler@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-4125 | 413 | Beate.Hagl@landkreis-landshut.de | ||
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M.Sc.
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0871/408-4140 | 416 | Franziska.Parzefall@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.