Förderprogramme des Naturschutzes und der Landespflege
- Vertragsnaturschutzprogramm / Erschwernisausgleich:
Beurteilung der Eignung von Flächen für das Vertragsnaturschutzprogramm; Beratung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern 
- Landschaftspflege-Programm:
Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten (z.B. Anlage von Hecken, Gehölzen, Streuobstwiesen, Kleingewässern, Bachrenaturierung) Fachliche Beratung bei der Antragstellung; Fachliche Prüfung der Anträge - Kleinstmaßnahmen
 - Ankauf ökologisch wertvoller Grundstücke
 
Landratsamt Landshut
                                
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                    Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.