Förderprogramme des Naturschutzes und der Landespflege
- Vertragsnaturschutzprogramm / Erschwernisausgleich:
Beurteilung der Eignung von Flächen für das Vertragsnaturschutzprogramm; Beratung von Grundeigentümern und Bewirtschaftern
- Landschaftspflege-Programm:
Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen sowie spezielle Artenschutzmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten (z.B. Anlage von Hecken, Gehölzen, Streuobstwiesen, Kleingewässern, Bachrenaturierung) Fachliche Beratung bei der Antragstellung; Fachliche Prüfung der Anträge - Kleinstmaßnahmen
- Ankauf ökologisch wertvoller Grundstücke
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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Dipl.Ing. (FH)
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0871/408-4133 | 415 | Carolin.Seethaler@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-4125 | 413 | Beate.Hagl@landkreis-landshut.de | ||
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M.Sc.
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0871/408-4140 | 416 | Franziska.Parzefall@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.