Sprengstoffwesen

Zur Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Böller-, Schwarz- bzw. Nitrocellulosepulver) ist u. a. die Sachkunde im Umgang mit diesen Stoffen nachzuweisen. Zum Erwerb der Sachkunde ist ein entsprechender Lehrgang, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird, zu besuchen; die anschließende Sachkundeprüfung wird durch die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen abgenommen. Für die Zulassung zum Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landratsamtes erforderlich. Mindestalter 21 Jahre.

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