Sprengstoffwesen
Zur Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Treibladungspulver (Böller-, Schwarz- bzw. Nitrocellulosepulver) ist u. a. die Sachkunde im Umgang mit diesen Stoffen nachzuweisen. Zum Erwerb der Sachkunde ist ein entsprechender Lehrgang, der zumeist von privaten Anbietern veranstaltet wird, zu besuchen; die anschließende Sachkundeprüfung wird durch die Gewerbeaufsicht bei den Regierungen abgenommen. Für die Zulassung zum Lehrgang ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landratsamtes erforderlich. Mindestalter 21 Jahre.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten