Schienenverkehr
Für den Bereich des Schienenverkehrs sind im Regelfalle Fachbehörden verantwortlich. Das SG 33 des Landratsamtes Landshut wird in diesem Bereich im Regelfalle nur als vermittelnde Stelle tätig.
In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen der Bahn werden dagegen die Bahnübergänge regelmäßig geprüft. Hier ist das Landratsamt Landshut als Straßenverkehrsbehörde federführend um sichere Querungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. zu erhalten.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-3312 | 234 | Katrin.Mirlach@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiterin:
Schienenverkehr
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Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste. Bitte beachten: Letzte Ausgabe von Wartenummern 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten