Koordinierung der zivilen Verteidigung
Unter ziviler Verteidigung versteht man alle Maßnahmen ziviler Behörden, die zur Bewältigung der besonderen (krisenbedeutsamen) Aufgaben erforderlich sind, die bei einer aussenpolitisch-militärischen Krise, vor allem im Verteidigungsfall, auftreten. Ferner gehört zur zivilen Verteidigung auch die Eigenvorsorge der Bürger und der Betriebe für derartige Notfälle. Zivile Verteidigung ist also kein eigenständiges, für sich abgegrenztes Verwaltungsgebiet, sondern ist der Sammelbegriff für alle krisenbedeutsamen Aufgaben der Verwaltungen und für die Eigenvorsorge der Bürger und Betriebe.
Die Vorsorgemaßnahmen der zivilen Verteidigung lassen sich in 4 Hauptaufgabengebiete aufteilen:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Schutz der Bevölkerung (Zivilschutz)
- Versorgung der Bevölkerung
- Unterstützung der Streitkräfte
Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.