Vollzug der Hygieneverordnung
Wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein, Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können (vor allem AIDS oder Virus-Hepatitis B und C) unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung). Das gilt insbesondere für das berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren und für das Ausüben der Maniküre und Pediküre, für das Tätowieren, Ohrlochstechen und Piercen, für die Akupunktur.
72 Hygieneüberwachung
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.
72 Infektionshygiene - Tuberkulose
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.