Abwasserabgabenrecht
Für das Einleiten von Abwasser erhebt der Freistaat Bayern eine sogenannte Abwasserabgabe. Diese wird vom Landratsamt Landshut gegenüber den Abgabepflichtigen festgesetzt.
Es gibt folgende Abgabearten:
- Kleineinleiterabgabe (abgabepflichtig ist die Kommune)
- Niederschlagswasserabgabe (abgabepflichtig ist der Einleiter)
- Großeinleiterabgabe (abgabepflichtig ist der Einleiter).
Die Abgabepflicht hängt bei der Niederschlagswasserabgabe und bei der Großeinleiterabgabe von der Größe der Einleitung ab.
Die Abgabeerklärungen für die Kleineinleiterabgabe, sowie für die Niederschlagswasserabgabe sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres beim Landratsamt Landshut vorzulegen.
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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08703/9073-2337 | 408 | Sabrina.Schicker@landkreis-landshut.de | ||
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Funktionen dieser Person
Stellvertretende Sachgebietsleiterin:
Abwasserabgabenrecht
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Landratsamt Landshut
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.