Schienenverkehr
Für den Bereich des Schienenverkehrs sind im Regelfalle Fachbehörden verantwortlich. Das SG 33 des Landratsamtes Landshut wird in diesem Bereich im Regelfalle nur als vermittelnde Stelle tätig.
In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen der Bahn werden dagegen die Bahnübergänge regelmäßig geprüft. Hier ist das Landratsamt Landshut als Straßenverkehrsbehörde federführend um sichere Querungsmöglichkeiten zu schaffen bzw. zu erhalten.
Ansprechpartner
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0871/408-2164 | 234 | Katrin.Mirlach@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Terminvereinbarung erforderlich!