Überwachung und Erlass von Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
Das Sachgebiet 43 ist Anlaufstelle für Nachbarbeschwerden bei Belästigungen, die von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen verursacht werden, geht den Beschwerden nach und trifft - sofern erforderlich - die notwendigen Anordnungen.
Als Beispiele kommen in Frage:
- Geruchsbelästigung durch Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe
- Lärmbelästigungen durch Betriebe aller Art
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Handy | Zimmer | |
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0871/408-3108 | 305 | Ludwig.Gangkofer@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-3107 | 304 | Anna.Noesch@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.