Geflügelpest: Fall in der Gemeinde Schalkham festgestellt
Der Verdachtsfall hat sich bestätigt: Auf einem geflügelhaltenden Betrieb in der Gemeinde Schalkham ist ein Fall von HPAIV H5N1, oder aviäre Influenza bzw. Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Auf dem betroffenen Hof wurden Enten, Hühner, Fasane und vereinzelte Nandus gehalten, die vorsorglich gekeult werden mussten. Um die Infektionsgefahr einzudämmen, richtet das Staatliche Veterinäramt eine drei Kilometer Radius umfassende Schutzzone ein, umrahmt von einer zehn Kilometer umfassenden Überwachungszone. In diesem Bereich werden Haltungs-, Handels- und Transportbeschränkungen für ansässige Geflügelhalter zu Tragen kommen, u.a. eine Aufstallungspflicht und ein Verbringungsverbot für Vögel, Geflügelfleisch und Eier. Diese gelten bis auf weiteres.
Die Geflügelpest ist eine in der Regel tödlich verlaufende Tierseuche, an der vor allem auch Hühner und Puten erkranken können. Es gilt als wahrscheinlich, dass Wasser- und Zugvögel zu den Überträgern dieser Seuche gehören und sich das Virus deshalb schnell flächendeckend ausbreiten kann. Sollte der Erreger in einem Nutztierbestand festgestellt werden, kommen EU-weit geltende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung zum Tragen: Die Tiere des infizierten Bestandes müssen komplett gekeult werden, es müssen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Menschen können sich in aller Regel nur schwer mit Vogelgrippeviren anstecken.
Das Veterinäramt fordert deshalb die Geflügelhalter in Stadt und Landkreis Landshut auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf/ Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
- Sorgen Sie für lokale Desinfektionsmöglichkeiten.
Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres. Das vollständige Dokument ist im Amtsblatt des Landkreises Landshut (Nr. 42/2022) veröffentlicht.
Das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Risikoeinschätzungen zu diesem Thema. Hier sind auch weitere Biosicherheitsmaßnahmen aufgeführt, die Geflügelhalter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten:
Weitere Infos:
Karte zur Schutzzone (rot) und Überwachungszone (blau) des aktuellen Vogelgrippeausbruchs
Anfragen und Ausnahmeanträge:
E-Mail an: vogelgrippe@landkreis-landshut.de
(Teresa Späth, Pressereferentin Landkreis Landshut)