Schifffahrtsverordnung

Über den Gemeingebrauch hinaus ist das Befahren von Gewässern mit Fahrzeugen mit Motorantrieb gem. der Schifffahrtsverordnung durch die Kreisverwaltungsbehörde genehmigungspflichtig. Im Landkreis Landshut bestehen keine schiffbaren Gewässer, weshalb nur für Sonderfälle im Einzelfall Gestattungen ausgesprochen werden. Diese Einzelfälle betreffen die Gewässerunterhaltung.

 

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sabrina Huber
Sachbearbeiterin
0871/408-41060871/408-164106408Sabrina.Huber@landkreis-landshut.de

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 0871/408 4113
Fax: 0871/408 164113

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!