Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zur Online-Terminvereinbarung
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Von Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei können Fahrerlaubnisse für Dienstfahrzeuge (Dienstfahrerlaubnisse) ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Führen von Dienstfahrzeugen und sind nur während der Dauer des Dienstverhältnisses gültig.
Ist die Dienstfahrerlaubnis nicht mehr gültig bzw. das Dienstverhältnis erloschen und sind seit Ablauf der Geltungsdauer nicht mehr als 5 Jahre verstrichen, kann die Dienstfahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgeschrieben werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Andrea Halwax Sachbearbeiterin | 0871/408-2152 | 0871/408-162152 | 228 | Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de |
Sonja Stelzl Sachbearbeiterin | 0871/408-2162 | 0871/408-162162 | 230 | Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Beim Landratsamt oder der Gemeinde einzureichen:
- Personalausweis oder Reisepass und nationaler Kartenführerschein
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
- Dienstführerschein oder Bescheinigung der Ausstellungsbehörde
Entstehende Kosten
- 38,80 Euro
Formulare und Merkblätter
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.