Gefahrguttransporte

Beförderungen gefährlicher Güter auf der Straße

Hinweise für die Gefahrgutbeauftragten der Unternehmen:

Gefährliche Güter im Sinne des § 7 Abs. 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn sind grundsätzlich auf Autobahnen zu befördern. Liegt der Be- und Entladeort jedoch außerhalb des Autobahnnetzes, ist der Fahrweg durch die jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden zu bestimmen. So bestimmt z. B. die für die Beladestelle zuständige Straßenverkehrsbehörde den Fahrweg nur zwischen dem Beladeort und der Autobahn. Den Fahrweg zwischen der Autobahn und der Entladestelle bestimmt ausschließlich die für den Entladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner

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Aschenbrenner-Eisgruber, Kerstin
0871/408-2168 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2168
Anschrift
84036 Landshut
Marchl, Andrea
0871/408-2167 235
Kontakt
Zimmer: 235
Telefon: 0871/408-2167
Anschrift
84036 Landshut
Wagner, Stephan
0871/408-2169 236
Kontakt
Zimmer: 236
Telefon: 0871/408-2169
Anschrift
84036 Landshut

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Veldener Str. 15
84036 Landshut
Kontakt
Telefon: siehe Ansprechpartner
Fax: 0871 408-1003
Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.