Reformierte Schuleingangsuntersuchung
Informationen zur reformierten Schuleingangs-Untersuchung in einfacher Sprache
Online-Terminbuchung (Es werden täglich neue Termine freigeschaltet.)
Mit der Einschulung beginnt ein neuer Lebensabschnitt für die Kinder und natürlich auch für die Eltern. Oft treten dazu Fragen auf oder es bestehen Unsicherheiten in manchen Bereichen. Uns ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf einen gelungenen Start in die Schulzeit haben. Deshalb wollen wir die Zeit bis zum Schulbeginn nutzen und Sie und Ihr Kind frühzeitig beraten und unterstützen.
Werden Verzögerungen in der Entwicklung und gesundheitliche Beeinträchtigungen bereits im Alter von 4 bis 5 Jahren entdeckt, bleibt den Kindern mehr Zeit für Förderung oder Therapie. Somit auch mehr Zeit um gegenüber Gleichaltrigen aufzuholen. Dies erleichtert den Kindern und ihren Familien den Start ins Schulleben.
Daher wurde die Schuleingangsuntersuchung überarbeitet und heißt nun „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ – „rSEU“.
Untersucht wird nun, ob Kinder innerhalb der beiden Jahre vor Schulbeginn den altersentsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt.
Das Kind wird aber nicht früher eingeschult!
Die Personensorgeberechtigten erhalten eine individuelle Einladung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung per Post. Darin sind auch die entsprechenden Informationen zur online-Terminvereinbarung enthalten.
Die Einladung der Kinder erfolgt gestaffelt nach dem Alter, beginnend mit den Ältesten.
Termine für Zwillinge, Drillinge, …
Zur besseren Terminkoordinierung können Sie gerne telefonisch einen Termin vereinbaren.
Untersuchung von Kindern mit besonderen Bedarfen
Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen aufgrund von körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung bieten wir auf Wunsch der Eltern individuell abgestimmte Termine an.
Die Personensorgeberechtigten erhalten über die Teilnahme an der reformierten Schuleingangsuntersuchung eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“. Diese muss in der Schule abgegeben werden.
Ebenfalls erhalten Sie eine kurze Dokumentation der Untersuchungsergebnisse für die eigenen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Die Untersuchung dauert ca. 60 Minuten und beinhaltet
- die Erfassung der Anamnese (Vorgeschichte) anhand eines Fragebogens,
dieser sollte möglichst bei der Online-Terminvereinbarung bereits ausgefüllt worden sein - das Ausfüllen eines Entwicklungsfragebogens durch die Personensorgeberechtigten
- die Feststellung der durchgeführten U9 anhand des gelben Vorsorgeheftes, der Teilnahmekarte oder eines geeigneten Nachweises
- die Ermittlung von Körpergröße und -gewicht, die Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfbuches
- folgende Untersuchungseinheiten: Hör- und Sehtest, Grob- und Feinmotorik, Sprachtest, Rechenvorläuferfähigkeiten
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- den Anamnesebogen (falls bei der Online-Terminbuchung noch nicht ausgefüllt)
- das gelbe Vorsorgeheft bzw. ein geeigneten Nachweis über die durchgeführte U9
- den Impfausweis
- ärztliche Bescheinigungen und Befunde (falls vorhanden)
Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung ist lt. Gesetz vorgesehen, wenn für das Kind
- kein Nachweis der U9-Vorsorgeuntersuchung vorliegt
- die U9-Vorsorgeuntersuchung versäumt wurde
Eine schulärztliche Untersuchung kann durchgeführt werden, wenn
- sich bei der Schuleingangsuntersuchung Besonderheiten ergeben haben
- bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten
- auf Wunsch der Eltern/Personensorgeberechtigten
ErzieherInnen, Eltern, Personensorgeberechtigte, Lehrer können sich bei allen Fragen die im Rahmen der Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung entstehen, jederzeit an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wenden.
Kosten
Die Untersuchung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Art. 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG)
Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)
FAQ
- Muss ein Kind trotz Rückstellung /Korridor an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen?
Ja, alle Kinder im schulpflichtigen Alter müssen teilnehmen. - Muss ein Kind bei vorzeitiger Einschulung an der Untersuchung teilnehmen?
Ja - Wenn der Termin zur Einschulungsuntersuchung nach der Schuleinschreibung stattfindet?
Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“ kann nachgereicht werden. - Was passiert bei versäumter U9 oder wenn kein Nachweis darüber erbracht wird?
Es muss eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese ist verpflichtend und findet nach vorheriger Terminabsprache im Gesundheitsamt statt. - Wer entscheidet über die Schulaufnahme bzw. über die Rückstellung?
Die letztendliche Entscheidung obliegt der Schule.
Bei den Kindern, die zwischen dem 1. Juli u. dem 30. September (Einschulungskorridor) 6 Jahre alt werden, entscheiden die Eltern nach Beratung u. Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst 1 Jahr später eingeschult wird.
- Reformierte Schuleingangsuntersuchung - Infoblatt in einfacher Sprache
- Reformierte Schuleingangsuntersuchung - Anamnesebogen - Deutsch
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- Reformierte Schuleingangsuntersuchung - Flyer - Rumänisch
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Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.
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