Schuleingangsuntersuchungen
Online-Terminbuchung
(Es werden täglich neue Termine freigeschalten.)
Kontakt:
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Telefon: 0871 408 1720
E-Mail: kiju@landkreis-landshut.de
Um allen Kindern einen guten Start in der Schule zu ermöglichen, wird bei der Schuleingangsuntersuchung die Seh- und Hörfähigkeit, die Sprache, die motorischen Fähigkeiten, der Impfstatus und insbesondere der Masernschutz der Vorschulkinder überprüft. Es werden Empfehlungen über eventuell notwendige Behandlungen und vermutetem Förderbedarf gegeben. Außerdem beraten wir zu Fragen der Rückstellung bzw. vorzeitigen Einschulung.
Die Schuleingangsuntersuchung findet im Gesundheitsamt Landshut statt.
Die Einschulungsuntersuchung erfolgt bei allen Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden. Korridorkinder (01.07. – 30.09. geborene Kinder) und Kinder die zurückgestellt werden, müssen ebenfalls an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen. Die Personensorgeberechtigten erhalten diesbezüglich eine individuelle Einladung per Post. Darin sind auch die entsprechenden Informationen zur Online-Terminvereinbarung enthalten. Die Untersuchungen finden jedes Jahr im Zeitraum von Herbst bis Sommer statt. Nur die Eltern, deren Kind vorzeitig eingeschult werden soll, müssen sich aktiv beim Gesundheitsamt melden. Bei allen anderen Kindern (inkl. Korridorkinder und Rücksteller) erfolgen die Einladungsschreiben (gestaffelt nach dem Alter der Kinder) während des gesamten Untersuchungszeitraumes (bis in den Sommer) automatisch per Post an die Meldeadresse.
Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung eine „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“.
Sollte der Termin im Gesundheitsamt erst nach der Schuleinschreibung stattfinden, muss die Bescheinigung in der Schule nachgereicht werden.
Verfahrensablauf
Die Untersuchung dauert ca. 60 Minuten und beinhaltet
- die Erfassung der Anamnese (Vorgeschichte) anhand eines Fragebogens,
dieser sollte möglichst bei der Online-Terminvereinbarung bereits ausgefüllt worden sein - die Feststellung der durchgeführten U9 anhand des gelben Vorsorgeheftes bzw. eines geeigneten Nachweises
- die Ermittlung des Gewichts u. der Körpergröße, die Erfassung der durchgeführten Impfungen anhand des Impfbuchs
- den Motorik-, Seh-, Hör- u. Sprachtest.
Hinweise
Bei Rückstellung bzw. vorzeitiger Einschulung: Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme bzw. Rückstellung obliegt der Schule.
Einschulungskorridor: Bei den Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 6 Jahre alt werden, entscheiden die Eltern nach Beratung u. Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst 1 Jahr später eingeschult wird.
Eltern von Zwillingen, Drillingen ..... können sich zur besseren Koordinierung der Termine gerne telefonisch bei uns melden.
Eltern, Lehrer und Schüler haben die Möglichkeit, sich zu allen Fragen der Gesundheitsförderung an Schulen an den jugendärztlichen Dienst zu wenden.
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung folgende Unterlagen mit:
- den Anamnesebogen (falls bei der Online-Terminanmeldung noch nicht ausgefüllt)
- das gelbe Vorsorgeheft bzw. ein geeigneter Nachweis über die durchgeführte U9
- den Impfausweis
- ärztliche Bescheinigungen und Befunde (wenn vorhanden)
Schulärztliche Untersuchung
Eine schulärztliche Untersuchung, die auch eine körperliche Untersuchung umfasst, ist lt. Gesetz für diejenigen Kinder vorgesehen, für die kein Nachweis über die Vorsorgeuntersuchung U9 erbracht werden kann oder wenn die U9 versäumt wurde.
Für die Kinder, die bereits an der U9 teilgenommen haben, besteht das Angebot einer schulärztlichen Untersuchung, wenn
- sich bei der Einschulungsuntersuchung oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben oder
- wenn Unsicherheiten in Fragen der Rückstellung oder der vorzeitigen Einschulung bestehen oder
- bei medizinischen Befunden, die im späteren Schulalltag eine Rolle spielen könnten
Kosten
Die Untersuchung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
Art. 80 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 24. Juli 2020
Art. 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) vom 10. Mai 2022, am 1. Juni 2022 in Kraft getreten
Datenschutzhinweise
Datenschutzhinweise - Schuleingangsuntersuchung
FAQ
- Muss ein Kind trotz Rückstellung /Korridor an der Einschulungsuntersuchung teilnehmen?
Ja, alle Kinder im schulpflichtigen Alter müssen teilnehmen. - Muss ein Kind bei vorzeitiger Einschulung an der Untersuchung teilnehmen?
Ja - Wenn der Termin zur Einschulungsuntersuchung nach der Schuleinschreibung stattfindet?
Die „Bescheinigung zur Vorlage bei der Schule“ kann nachgereicht werden. - Was passiert bei versäumter U9 oder wenn kein Nachweis darüber erbracht wird?
Es muss eine schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden. Diese ist verpflichtend und findet nach vorheriger Terminabsprache im Gesundheitsamt statt. - Wer entscheidet über die Schulaufnahme bzw. über die Rückstellung?
Die letztendliche Entscheidung obliegt der Schule.
Bei den Kindern, die zwischen dem 1. Juli u. dem 30. September (Einschulungskorridor) 6 Jahre alt werden, entscheiden die Eltern nach Beratung u. Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst 1 Jahr später eingeschult wird.
- Schuleingangsuntersuchung - Rumänisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Englisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Albanisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Russisch - Flyer
- Gesundheitsamt - Schuleingangsuntersuchung - Infoblatt
- Schuleingangsuntersuchung - Deutsch - Flyer
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Gesundheitsamt - Schuleingangsuntersuchung - Anamnesebogen
Nur ausdrucken und ausfüllen, falls bei der Online-Terminbuchung noch nicht erfolgt
- Schuleingangsuntersuchung - Französisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Türkisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Ukrainisch - Flyer
- Schuleingangsuntersuchung - Arabisch - Flyer
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0871/408-1711 | N2.107 | Simone.Hubbauer@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-5120 | 020 | Karola.Mueller@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-5121 | 021 | Merari.SuarezAguiar@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-1717 | N2.107 | Karoline.Galler@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-1712 | N2 106 | Sophie.Sulies@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-1715 | N2.107 | Sabine.Gruber@Landkreis-Landshut.de | ||
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0871/408-1716 | 015 | Adriana.Lazaroaie@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-1714 | 225 | Sabine.Mueller@landkreis-landshut.de | ||
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0871/408-1739 | 248 | Sabrina.Six@landkreis-landshut.de | ||
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Landratsamt Landshut
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Montag: 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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