Fachbereich Pflege und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Prüfungen und Ergebnisprotokolle 

Zu Ihrem Schutz: Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) (ehemals: Heimaufsicht):

Am 1. August 2008 ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) in Kraft getreten. Aufgabe der FQA nach dem PfleWoqG ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und Bedürfnisse sowie die kulturelle, ethnische, geschlechtliche und sexuelle Identität pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen als Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mieterinnen und Mieter stationärer Einrichtungen und sonstiger Wohnformen im Sinn dieses Gesetzes vor Beeinträchtigung geschützt werden. Am 1. September 2011 ist die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) in Kraft getreten. Es enthält Regelungen zu baulichen und personellen Mindeststandards sowie zur Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner.

Die FQA sind bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten angesiedelt.

Der Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht – (FQA) des Landkreises Landshut überprüft mit einem multiprofessionellen Team aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und des Gesundheitsamtes unangekündigt turnusmäßig und in Einzelfällen anlassbezogen die Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen und die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe).

Über die turnusmäßigen und anlassbezogenen Prüfungen werden von der FQA des Landkreises Landshut entsprechende Ergebnisprotokolle erstellt. Diese sind in einer Kurzfassung in geeigneter Weise durch die Träger zu veröffentlichen.

Neben Beratungs- und Informationsaufgaben, zum Beispiel gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern, den Einrichtungen bzw. deren Trägern, haben die FQA auch die Möglichkeit, beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Diese können von Auflagen zur Abstellung einzelner Mängel bis hin zu einem Aufnahmestopp, Beschäftigungsverboten und zur Betriebsuntersagung reichen. Dementsprechend obliegen der FQA Überwachungs- und Kontrollfunktionen.

Bei Beschwerden über Missstände in stationären Einrichtungen der Pflege und für volljährige Menschen mit Behinderung können Sie sich jederzeit an die FQA wenden.

Die FQA beraten und informieren auch Mieterinnen und Mieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und betreuten Wohngruppen über ihre Rechte und Pflichten in diesen Wohnformen. Darüber hinaus können Sie auch Initiatoren, Betgreuungs- und Pflegedienste von ambulant betreuten Wohngemeinschaften beraten. Ambulant betreute Wohngruppen unterliegen auch einer regelmäßigen Überprüfung durch die FQA. Auch hier können Sie sich bei Beschwerden an die FQA wenden.


Wichtiger Hinweis:

Um ein umfassendes Bild über eine Einrichtung und deren Qualität zu erhalten, wird empfohlen, die jeweilige Einrichtung vor Ort zu besichtigen und Gespräche mit der Einrichtungsleitung bzw. den Beschäftigten der Einrichtung sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern zu führen. 

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderung, die der Nennung auf unserer Homepage zugestimmt haben:
 
Senioren- und Pflegeheime >>>

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung >>>

Hinweis:

Informationen zu weiteren Wohnformen oder ambulanten Angeboten sind im Seniorenwegweiser des Landkreises Landshut zu finden.

Aufgaben und Dienstleistungen

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Wimmer, Manfred
08703/9073-5113 209
Kontakt
Zimmer: 209
Telefon: 08703/9073-5113
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Funktionen dieser Person
Nitzl, Anita
08703/9073-5143 208
Kontakt
Zimmer: 208
Telefon: 08703/9073-5143
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach
Weiboltshamer, Christian
08703/9073-5152 209
Kontakt
Zimmer: 209
Telefon: 08703/9073-5152
Anschrift
Josef-Neumeier-Allee 1 Adresse auf Karte anzeigen
84051 Essenbach

Landratsamt Landshut

AdresseLandratsamt Landshut
Josef-Neumeier-Allee 1
84051 Essenbach
Kontakt
Telefon: 08703 9073-5113
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Dienstag: 07.30 - 12.00 Uhr Mittwoch: 07.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Eine Terminvereinbarung im Vorfeld wird dringend empfohlen – bitte nutzen Sie hier auch unsere Online-Dienste.