Alarm- und Einsatzpläne

 
Aufgabe der Alarm- und Einsatzpläne ist es, die Alarmierung der für eine Schadensbekämpfung erforderlichen Behörden, Dienststellen und Fachberater sicherzustellen, darüber hinaus sind wichtige Einzelmaßnahmen in Form von konkreten Aufträgen bereits vorformuliert. Alarm- und Einsatzpläne können die Kreativität von beteiligten Behörden und Einsatzführer nicht ersetzen, sie stellen jedoch wichtige Gedankenstützen dar.

Die Alarmierung aller Einheiten und Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes (Feuerwehren, Bayer. Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Technisches Hilfswerk)  sowie aller Einsatzmittel und -kräfte des Rettungsdienstes erfolgt seit 2008 über die Integrierte Leitstelle (ILS) Landshut. Alle Notrufe hilfsbedürftiger Bürger aus der Stadt Landshut sowie den Landkreisen Dingolfing-Landau, Kelheim und Landshut werden dort unter dem einheitlichen Notruf 112 entgegengenommen.

Bei der ILS  Landshut sind auch die Erreichbarkeiten der Sicherheitsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) hinterlegt. Bei schwerwiegenden Schadensereignissen werden sie von hier aus ebenfalls alarmiert. Bei sonstigen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden die Sicherheitsbehörden von der Polizei verständigt, alarmierende Stelle ist hier die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern in Straubing.

Zu Alarm- und Einsatzplänen siehe auch Ausführungen unter Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst.

 

Für Sie zuständig

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Ann-Cathrin Ertl
Sachbearbeiterin
0871/408-13050871/408-161305N1 26.1Ann-Cathrin.Ertl@landkreis-landshut.de

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