Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein ab 17

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfungen die Möglichkeit, zusammen mit einer (oder mehreren) bereits vorab bestimmten Begleitperson(en) im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.
Die Begleitpersonen können nur in die Prüfbescheinigung (die anstelle des Führerscheines ausgehändigt wird) eingetragen werden, wenn sie
  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) eine Pkw-Fahrerlaubnis besitzen (Klasse 3 oder B) und
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann der reguläre Führerschein gegen Abgabe der Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Die Prüfbescheinigung gilt nach dem 18. Geburtstag noch drei Monate auch ohne Begleitperson. 

 

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Maria Dechantsreiter
Sachbearbeiterin
0871/408-21570871/408-162157231Maria.Dechantsreiter@landkreis-landshut.de
Andrea Halwax
Sachbearbeiterin
0871/408-21520871/408-162152228Andrea.Halwax@landkreis-landshut.de
Heike Müller
Sachbearbeiterin
0871/408-21540871/408-162154229Heike.Mueller@landkreis-landshut.de
Sophia Seidenschwand
Sachbearbeiterin
0871/408-21550871/408-162155231Sophia.Seidenschwand@landkreis-landshut.de
Sonja Stelzl
Sachbearbeiterin
0871/408-21620871/408-162162230Sonja.Stelzl@landkreis-landshut.de

Entstehende Kosten

An Kosten entstehen neben den normalen Kosten für die. Erteilung bzw. Erweiterung der Fahrerlaubnis für den Bewerber € 10,00 (für die Prüfbescheinigung) sowie je Begleitperson zusätzlich:
  • € 6,00 (wenn der Führerschein der Begleitperson vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde) bzw.
  • € 11,00 (wenn der Führerschein der Begleitperson nicht vom Landkreis Landshut ausgestellt wurde).

Formulare und Merkblätter

Informationen des BayernPortals

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.