Ersatzausstellung bei Diebstahl/Verlust

Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.

Zur Online-Terminvereinbarung

  • Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
  • Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
  • Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
  • Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
  • Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
  • Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sandra Mitterhuber
Sachbearbeiterin
0871/408-21530871/408-162153228sandra.mitterhuber@landkreis-landshut.de
Monika Sedlmeier
Sachbearbeiterin
0871/408-21630871/408-162163227Monika.Sedlmeier@landkreis-landshut.de
Zuzana Starke
Sachbearbeiterin
0871/408-21560871/408-162156227Zuzana.Starke@landkreis-landshut.de

Notwendige Unterlagen

Sie können die erneute Ausstellung Ihres Führerscheins entweder bei Ihrer Heimatgemeinde oder beim Landratsamt beantragen.

  • Vorlage von Personalausweis oder Reisepass (hierzu Meldebescheinigung erforderlich)
  • 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
  • ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat

zusätzlich bei Diebstahl/Verlust:

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige
  • bei Verlust: Versicherung an Eides Statt (bei einem Notar zu leisten)

Entstehende Kosten

  • 34,30 Euro

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
Adresse im BayernAtlas anzeigen Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: s. Ansprechpartner
Fax: 0871/408-1003

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr

Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.