Ersatzausstellung bei Diebstahl/Verlust
Für unsere Dienstleistungen können Sie Ihren Wunschtermin online vereinbaren. Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.
Zur Online-Terminvereinbarung
- Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen. Da mit Bearbeitungszeiten von ca. 3 Monaten gerechnet werden muss, können wir nur so eine fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrages ermöglichen.
- Grundsätzlich können Sie alle Anträge bis auf den internationalen Führerschein schriftlich stellen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
- Bitte achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen.
- Bitte fügen Sie den Anträgen kein Bargeld bei. Sie bekommen von uns eine Kostenrechnung zugesandt.
- Sollten sich irgendwelche Änderungen zu Ihrem Antrag ergeben, informieren Sie uns bitte per E-Mail an fahrerlaubnis@landkreis-landshut.de
- Wir bitten Sie, von telefonischen und E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen abzusehen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Nur so können wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung Ihres eigentlichen Anliegens nutzen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner/in | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Sandra Mitterhuber Sachbearbeiterin | 0871/408-2153 | 0871/408-162153 | 228 | sandra.mitterhuber@landkreis-landshut.de |
Monika Sedlmeier Sachbearbeiterin | 0871/408-2163 | 0871/408-162163 | 227 | Monika.Sedlmeier@landkreis-landshut.de |
Zuzana Starke Sachbearbeiterin | 0871/408-2156 | 0871/408-162156 | 227 | Zuzana.Starke@landkreis-landshut.de |
Notwendige Unterlagen
Sie können die erneute Ausstellung Ihres Führerscheins entweder bei Ihrer Heimatgemeinde oder beim Landratsamt beantragen.
- Vorlage von Personalausweis oder Reisepass (hierzu Meldebescheinigung erforderlich)
- 1 aktuelles "biometrisches" Passbild (Größe 35 x 45 mm) nicht älter als 3 Monate
- ggf. 1 Karteikartenabschrift: falls Ihr nationaler Führerschein nicht vom LRA Landshut ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift derjenigen Behörde erforderlich, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
zusätzlich bei Diebstahl/Verlust:
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige
- bei Verlust: Versicherung an Eides Statt (bei einem Notar zu leisten)
Entstehende Kosten
- 34,30 Euro
Anschrift
Landratsamt Landshut
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Für Behördengänge ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.