Schutzraumwesen

Der bauliche Zivilschutz betrifft bauliche Maßnahmen, die geeignet sind, Personen, Sachwerte oder infrastrukturell wichtige, gesellschaftliche Einrichtungen vor den Folgen von Zerstörung, Sabotage oder auch Waffeneinwirkung zu schützen.

Schutzraumbau ist eine Maßnahme des humanitären Völkerrechts, dessen Maßnahmen der Haager Konvention unterliegen. Schutzräume wurden in der Bundesrepublik freiwillig errichtet; eine Zuschusszahlung des Bundes hat die Finanzierung für den privaten Bauherrn ermöglicht, auch steuerliche Abschreibungen halfen bei der Finanzierung der baulichen Schutzanlagen. Die Förderung der Errichtung öffentlicher und privater Schutzräume wurde inzwischen eingestellt, es steht jedem Bürger frei, sein eigenes Schutzraumniveau zu realisieren. Entsprechende bauliche und technische Grundsätze stehen nach wie vor zur Verfügung. Im Landkreis Landshut wurden mit finanzieller Unterstützung des Bundes 3 öffentliche Großschutz-räume errichtet (2 x Gemeinde Altdorf, 1 x Gemeinde Niederaichbach) mit einer Gesamt-aufnahmekapazität von ca. 1.100 Personen, die Zahl der privaten Schutzräume ist nicht bekannt.

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