Streng geschützte Tiere, Tierarten - Bescheinigungspflicht, CITES

Für folgende Fälle ist beim Landratsamt eine Bescheinigung zu beantragen:

  • für die Vermarktung von Tieren, die nach Anhang A der EG-Verordnung 338/97 geschützt sind
  • für die Vorlage beim Bundesamt für Naturschutz zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung in ein Drittland für Tiere des Anhang B der EG-Verordnung 338/97
  • für die Bescheinigung zum Transport von Tieren des Anhang A der EG-Verordnung 338/97, die der freien Wildbahn entnommen wurden

Für Sie zuständig

Ansprechpartner/inTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Beate Hagl
Sachbearbeiterin
0871/408-41250871/408-164125413Beate.Hagl@landkreis-landshut.de

Anschrift

Landratsamt Landshut

Veldener Str. 15
84036 Landshut
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Telefon: 0871/408-1860
Fax: 0871/408-16 1860

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag: 13.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich!